Krankschreibung per Telefon über den Jahreswechsel hinaus möglich
Telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden / leichten Atemwegserkrankungen sind nun weiter bis zum 31.03.2021 möglich. Auf die erneute Verlängerung der Sonderregelung, die bereits seit Beginn der Corona-Pandemie gilt, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss am 03.12.2020 verständigt. Die Regelung ist vorerst bis 31. März 2021 befristet. Durch eine Reduzierung von direkten Arzt-Patienten-Kontakten soll das potenzielle Infektionsrisiko gesenkt und Arztpraxen entlastet werden. Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Der krankschreibende Arzt muss sich dabei persönlich durch eine eingehende telefonische Befragung vom Zustand des Patienten überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage erfolgen.
Kategorie: Arbeitsrecht, Task Force Corona, 03. Dezember 2020
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
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