Mehr Geld in der Pflege – Mindestlohn wird ausgeweitet
Seit dem 1.10.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in der Pflegebranche auch für in Pflegeeinrichtungen beschäftigte Betreuungskräfte von Demenzkranken, für Alltagsbegleiter und Assistenzkräfte. Der Pflegemindestlohn beträgt im Westen seit dem 1.1.2016 9,75 Euro pro Stunde und 9,00 Euro im Osten. Er soll weiter ansteigen und wird bis Januar 2017 auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten angehoben.
Quelle: Bundesregierung PM vom 2.10.2015
Kategorie: Arbeitsrecht, Mindestlohn, Pflege & Recht, 06. Oktober 2015
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
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