Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererblich

Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererblich


ArbG Berlin vom 07.10.2015, 56 Ca 10968/15

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass sich ein Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers mit dessen Tod in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben umwandelt.

Die Erblasserin hatte im Zeitpunkt ihres Todes noch einen Erholungsurlaubsanspruch von 33 Tagen. Ihre Erben forderten von der beklagten Arbeitgeberin die Abgeltung dieses Urlaubsanspruchs – mit Erfolg.

Der Urlaub ist nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) abzugelten, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Diese Voraussetzung ist beim Tod des Arbeitnehmers gegeben, so das Arbeitsgericht.

Das ArbG Berlin widersetzt sich damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Der Europäische Gerichtshof hatte jedoch bereits letztes Jahr entschieden, dass die bisherige Rechtsprechung des BAG gegen europäisches Recht verstößt.

 

Kategorie: Arbeitsrecht, 02. Dezember 2015



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